Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht und insbesondere das internationale Steuerstrafrecht ist eine Mischung aus Steuerrecht und Strafrecht und somit eine Art Sonderstrafrecht. So kommt es nicht selten zu der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bereits während oder im Anschluss an eine Außenprüfung.
Charakteristisch für ein Steuerstrafverfahren ist auch, dass neben der strafrechtlichen Verteidigung die Steuerbescheide verfahrensrechtlich durch Einsprüche oder Anträge auf Aussetzung der Vollziehung begleitet werden müssen. Diese Kombination stellt an die Beratung in diesem Bereich hohe Ansprüche. Der auf die Vertretung im Steuerstrafrecht spezialisierte Berater muss sich in beiden Rechtsgebieten, d.h. im Strafprozess als auch im Steuerstreit, "zu Hause" fühlen. Nicht selten kann es im Zusammenhang mit Steuerstraftaten auch zu Fehlern bei der Veröffentlichung von Bilanzen oder Jahresabschlüssen und damit zur Verletzung von außersteuerlichen Vorschriften aus dem Wirtschaftsstrafrecht wie § 331 HGB kommen. Im internationalen Steuerstrafrecht begleiten wir derzeit u.a. Sachverhalte mit Bezug zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
In dem gleichen Umfang, wie in den vergangenen Jahren die Regelungen zum Steuerstrafrecht verschärft wurden, hat auch die Ermittlungstätigkeit durch die Steuerfahndungsämter sowie die Staatsanwaltschaft zugenommen. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Regelungsdichte im deutschen Steuerrecht kann somit jeder, der am geschäftlichen Verkehr teilnimmt, in den Fokus der Steuerfahndung kommen.
Unsere hoch spezialisierten Berater waren selbst in der Finanzverwaltung als Sachgebietsleiter der Steuerfahndung und der Strafsachen- und Bußgeldstelle tätig. Aufgrund dieser Expertise bietet unsere Kanzlei eine qualifzierte steuerstrafrechtliche Beratung aus einer Hand. Aufgrund unseres großen Netzwerkes mit spezialisierten Steuerstrafrechtlern sind wir aber auch in der Lage, die (steuer-) strafrechtliche Vertretung mehrerer Beschuldigter zu übernehmen.
Ihre Ansprechpartner
Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)
Herr Rechtsanwalt/ Steuerberater Prof. Dr. Manfred Klein, LL.M. (Tax)