Wirtschaftsstrafrecht

Wer sich heute wirtschaftlich bewegt, kann schnell in den Fokus von Behörden und Staatsanwaltschaften wegen Verstößen im Zusammenhang mit seiner wirtschaftlichen Betätigung geraten. Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff und umfasst u.a. die Strafvorschriften, die Bezüge zur Publizität und Rechnungswesen (Bilanzstrafrecht), Insolvenzen, Korruption, Geldwäsche und vielem mehr aufweisen.

Gerade das Bilanzstrafrecht mit seinem Auffangtatbestand § 331 HGB, welcher die unrichtige bzw. unterlassene Darstellung von veröffentlichungsrelevanten Informationen kriminalisiert, setzt ein umfangreiches Spezialwissen im Handelsgesetzbuch rund um die Themen Jahresabschluss und Bilanzen voraus.

Unserer Rechtsanwälte verfügen über tiefgehende Kenntnisse im materiellen Strafrecht, wodurch sie sich optimal um Ihre Anliegen mit Bezug zu dieser Spezialmaterie kümmern können.

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)

Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)

 

 

Herr Rechtsanwalt Franke-Roericht, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht) 

Herr Rechtsanwalt Franke-Roericht, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht)