Begleitung von Außenprüfungen
Außenprüfung ist der Oberbegriff und bezeichnet sowohl die Amtsbetriebsprüfungen, Groß- und Konzernbetriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und noch viele weitere Außendienste. Aufgabe der Außendienste ist die Ermittlung des steuerlich bedeutsamen Sachverhaltes sowie die umfassende Prüfung der Besteuerungsgrundlagen. Um eine wirtschaftliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden individuelle Prüfungsschwerpunkte im vorhinein einer Außenprüfung festgelegt an denen sich der Prüfer bzw. die Prüferin orientiert.
Unserer Erfahrung nach verlaufen die meisten Außenprüfungen in einer sachlichen Art und Weise. Denn auch die Betriebsprüfung hat regelmäßig ein Interesse daran, die Prüfung zeitnah zu beenden, nicht zuletzt um möglichst viele prüfungswürdige Steuerpflichtigen prüfen zu können. Dies ändert jedoch nichts daran, dass eine Außenprüfung im Einzelfall sowohl tatsächlich als auch rechtlich äußerst belastend für den zu prüfenden Steuerpflichtigen sein kann.
Unsere Kanzlei vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Rahmen der Außenprüfung von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. Kann eine Einigung mit der Finanzbehörde über das Ergebnis der Betriebsprüfung nicht erzielt werden, vertreten wir unsere Mandanten im Steuerstreit außergerichtlich sowie vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof.
Nicht selten ist die Außenprüfung Ausgangspunkt für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sowie steuerstrafrechtlicher Ermittlungen. Aufgrund unserer besonderen Expertise durch eine langjährige berufliche Tätigkeit auf der "Gegenseite" begleiten wir unsere Mandanten auch in diesen Fällen kompetent und aus einer Hand.
Ihre Ansprechpartner
Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)
Herr Rechtsanwalt/ Steuerberater Prof. Dr. Manfred Klein, LL.M. (Tax)