Zollstrafrecht

Das Zollstrafrecht ist ein besonderer Teil des Steuerstrafrechts. Es ist in den Vorschriften des allgemeinen Steuerstrafrechts geregelt und betrifft alle Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, sowie die Zuwiderhandlung gegen Einfuhr- oder Ausfuhrverbote.

Hierunter fallen insbesondere die Zollhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) und Schmuggel, die schon dann strafbar sind, wenn die Abgaben nicht dem deutschen Staat zustehen und wenn der Zollpflichtige keine Kenntnis über die Anmeldung einer Ware hat. Auch Delikte rund um das Thema Schwarzarbeit fallen darunter und werden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt.

Neben Unternehmen kann jede Privatperson bei der Überquerung von Bundesgrenzen oder bei Bestellungen aus dem Ausland in den Fokus des Zoll geraten. Das kann Betroffene vor große Herausforderungen stellen. Es kommt häufig zu Handlungen der Zollfahndung, die ihre Ermächtigung in den Vorschriften des Strafprozesses hernehmen. 

Daher ist es unerlässlich, dass Ihr Berater sich einerseits auf dem Gebiet des Zollrechts, andererseits auf dem Gebiet des Strafverfahrens auskennt, um eine optimale Beratung zu gewährleisten.

Schwierigkeiten können insbesondere bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit Auslandsbezug, bei der Anwendung des europäischen Rechts und bei dem Verfassen einer Selbstanzeige auftreten.

Unsere hochspezialisierten Berater haben vertiefte Kenntnisse aus dem Steuerstrafrecht aus eigener Erfahrung aus der Finanzverwaltung, u.a. als Sachgebietsleiter der Steuerfahndung und der Strafsachen- und Bußgeldstelle. Darüber hinaus haben unsere Berater eine langjährige Erfahrung aus der Betreuung von Mandanten mit zollstrafrechtlichem Bezug. Aufgrund unseres Netzwerkes mit spezialisierten Zollstrafrechtlern sind wir über eine Einzelberatung hinaus auch in der Lage, die Vertretung mehrerer Beschuldigter zu übernehmen 

 Ihr Ansprechpartner
Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)

Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)

 

Herr Rechtsanwalt/ Steuerberater Prof. Dr. Manfred Klein, LL.M. (Tax)

Herr Rechtsanwalt/ Steuerberater Prof. Dr. Manfred Klein, LL.M. (Tax)