Internetstrafrecht
Im digitalen Zeitalter, wo das Internet und Soziale Medien tief in unseren Alltag eingedrungen sind, steigt auch die Bedeutung des Internetstrafrechts. Während die digitale Welt viele Vorteile bietet, bringt sie leider auch Risiken wie Internetkriminalität mit sich. Dieses Feld umfasst Delikte wie Cybermobbing, Hacking, Verbreitung illegaler Inhalte und mehr, welche oft mittels oder gegen Computer begangen werden.
Strafbare Handlungen im Bereich des Internetstrafrechts sind vielfältig und reichen von Daten-Ausspähen (§ 202a StGB), über Computerbetrug (§ 263a StGB), bis hin zu Cyberangriffen und Straftaten in sozialen Medien. Typische Delikte sind beispielsweise das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), der Computerbetrug (§ 263a StGB), der Einsatz von Schadsoftware und Phishing-Angriffe.
Eine effektive Strafverteidigung in diesem komplexen Bereich erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis für technische Abläufe und IT-Forensik. Wir bieten dazu umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des IT-Strafrechts.
Internetkriminalität ist ein dynamisches Feld, das ständig neue Herausforderungen mit sich bringt. Unser Ziel ist es, Sie mit fundiertem Wissen und technischer Kompetenz durch diese komplexen Sachverhalte zu führen.
Ihre Ansprechpartner
Herr Rechtsanwalt Figatowski, LL.M. (Tax)