Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Was ist das – und wen betrifft es?
23.10.2026
Ab 2027 soll der Zoll Vermögen sicherstellen und einziehen lassen können, wenn er an der rechtmäßigen Herkunft zweifelt – auch ohne Strafverfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zoll soll Vermögen überprüfen dürfen, wenn begründete Zweifel an seiner rechtmäßigen Herkunft bestehen. Ein Strafverfahren ist dafür nicht nötig.
- Erfasst sind vor allem Werte über 100.000 Euro, bei Fahrzeugen, Grundstücken und anderen registrierten Gegenständen schon über 50.000 Euro – ausdrücklich auch Kryptowerte.
- Über die Einziehung entscheidet das Finanzgericht.
- Wichtig: Was Sie dem Zoll zur Herkunft sagen, darf auch im Besteuerungs- und im Strafverfahren verwendet werden.
- Geplanter Start ist der 1. Januar 2027. Noch ist es ein Entwurf.
Worum es geht
Die Bundesregierung will den Zoll neu aufstellen und im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität stärken. Für Privatpersonen und Unternehmer zählt vor allem ein Baustein: ein neues Verwaltungsverfahren, mit dem der Zoll Vermögen zweifelhafter Herkunft aufklären, sicherstellen und einziehen lassen kann.
Das Besondere: Das Verfahren läuft neben dem Strafrecht. Niemand muss einer bestimmten Straftat verdächtig sein. Es genügen begründete Zweifel daran, dass ein Vermögenswert rechtmäßig erworben wurde.
So soll das Verfahren ablaufen
- Anlass: Der Zoll stößt bei seiner Arbeit auf einen wertvollen Gegenstand, etwa Bargeld bei einer Kontrolle, und zweifelt an dessen Herkunft.
- Sicherstellung: Er darf ihn bis zu 30 Tage sicherstellen. Das Finanzgericht kann die Frist einmal um 150 Tage verlängern.
- Nachfrage: Der Zoll fordert Belege und Angaben zur Herkunft. Antworten muss niemand – Schweigen kann die Zweifel aber bestehen lassen.
- Entscheidung: Bleiben die Zweifel, beantragt der Zoll beim Finanzgericht die Einziehung. Das Gericht ordnet sie an, wenn es überzeugt ist, dass der Vermögenswert nicht rechtmäßiger Herkunft ist.
Der Punkt, den viele übersehen
Wer die Herkunft erklärt, sollte wissen: Die Angaben dürfen auch für Besteuerungs- und Strafverfahren verwendet werden; darauf muss der Zoll hinweisen. Rechtmäßig erworben heißt aber nicht automatisch ordnungsgemäß versteuert. Eine ehrliche Antwort zur Herkunft einer Erbschaft, eines Bargeldbestands oder früh gekaufter Kryptowerte kann deshalb steuerliche Fragen auslösen – im ungünstigsten Fall ein Steuerstrafverfahren.
Wen das betreffen kann
Ziel des Gesetzes sind nach der Begründung Geldwäsche und organisierte Kriminalität. Der Wortlaut erfasst aber jeden, dessen Vermögen auffällt; ein Anhaltspunkt ist etwa ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen. Typische Fälle sind:
- Unternehmer mit hohen Bargeldbeständen
- Erben, deren Erbschaft schlecht dokumentiert ist
- Krypto-Anleger ohne lückenlose Kaufbelege
- Käufer teurer Fahrzeuge oder Immobilien mit gemischter Finanzierung
Wie es weitergeht
Am 2. November 2026 hört der Finanzausschuss des Bundestages Sachverständige an. Danach kann sich der Text noch ändern. Der Bundesrat fordert sogar, die Beweislast umzukehren; die Bundesregierung lehnt das bisher ab.
Was wir Betroffenen raten
- Belege sichern: Kaufverträge, Erbnachweise, Kontoauszüge und Wallet-Historien größerer Werte geordnet aufbewahren.
- Nicht unvorbereitet antworten: Bei Fragen oder einer Sicherstellung durch den Zoll erst beraten lassen, dann Angaben machen.
- Steuerliche Altlasten prüfen: Ungeklärte Vorgänge besser jetzt klären als nach der ersten Frage des Zolls.
Fazit
Noch ist das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ein Entwurf; geplanter Start ist der 1. Januar 2027, und nach der Anhörung am 2. November 2026 kann sich der Text noch ändern. Wer größere Vermögenswerte hält, sollte schon jetzt Belege sichern, steuerliche Altlasten prüfen und dem Zoll nicht unvorbereitet antworten.
Nehmen Sie Ihre steuerlichen Herausforderungen nicht allein in Angriff! Mit meiner langjährigen Erfahrung als Finanzbeamter und Sachgebietsleiter im Strafsachenfinanzamt sowie als ehemaliger Polizeibeamter verfüge ich über das notwendige Know-how, um Sie insbesondere in Betriebsprüfungsfällen und bei Auseinandersetzungen mit der Steuerfahndung effektiv zu unterstützen.
von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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