Investments in Bitcoin und Ethereum oder Aktien — Was ist (aus steuerlicher Sicht) besser?

03.01.2021

 
 

Beispiel

1. Privates Veräußerungsgeschäft mit Bitcoin (Haltefrist > 1 Jahr):

2. Privates Veräußerungsgeschäft mit Ethereum (Haltefrist < 1 Jahr):

3. Veräußerung von Aktien der A-AG (Haltefrist > 1 Jahr):

4. Veräußerung von Aktien der B-AG (Haltefrist < 1 Jahr):

Lösung

Variante 1:

Variante 2:

Variante 3 / Variante 4:

 

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)

 

Zu diesem Thema möchte wir Sie auf das Ebook Steuertsunami Bitcoin 2.0: Das Aktuellste für Anleger von Krypto + Steuerprofis: 2. Neuauflage aufmerksam machen, welches eine lesenswerte Einführung in dieses aktuelle Thema bietet.



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