Dr. Angela Harth

Dr. Angela Harth

Partnerin

Rechtsanwältin | Solicitor (England and Wales)

Beruflicher Werdegang

Frau Dr. Harth hat sich nach ihrer juristischen Ausbildung in Deutschland, England und den USA auf das nationale und internationale Arbeitsrecht spezialisiert. Weitere Tätigkeitsschwerpunkt sind der (Arbeitnehmer-) Datenschutz und das Beamtenrecht.

Durch ihre langjährige Tätigkeit als Solicitor in London, England (2000 – 2008) ist Frau Dr. Harth ein geschätzter Ansprechpartner für ausländische Unternehmen und Führungskräfte.

Frau Dr. Harth hat sich Anfang 2021 GTK Rechtsanwälte angeschlossen. Die Spezialisierung von GTK Rechtsanwälte auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie die Kooperation mit GTK Wirtschaftsprüfern und Steuerberater bietet eine ideale Ergänzung zu ihren Beratungsschwerpunkten. Zudem ist Frau Dr. Harth Vorsitzende der Geschäftsleitung der GTK Data GmbH , einem Dienstleister auf dem Gebiet der Datenschutzgrundverordnung (GDPR).

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

  • Beratung und (außer-) gerichtliche Vertretung von Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts - von der Anbahnung (Anstellungsvertrag, Aufenthaltserlaubnis) über die Durchführung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzprozess).
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts nach Betriebsverfassungsgesetz (u.a. Zustimmungsverfahren nach § 99 BetrVG, Interessenausgleich und Sozialplan, Einigungsstellenverfahren).
  • Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und anderen Führungskräften beim Abschluss von Anstellungsverträgen, internationalem Einsatz / Entsendung sowie Beendigung von Anstellungsverträgen. Beratung bei Fragen von Wettbewerbsbeschränkungen.
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
  • Betriebliche Altersversorgung (BetrAVG).

Internationales Arbeitsrecht

  • Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Visa und anderen Aufenthaltstiteln für Mitarbeiter, die Sie ihm Ausland einsetzen wollen (z.B. in den USA).
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie Mitarbeiter aus dem nicht-EU Ausland in Deutschland beschäftigen.

Arbeitsstrafrecht / Vermögensdelikte

  • Beratung und Vertretung von Unternehmern im Zusammenhang mit potenziellen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz und Beschäftigungsverbote von Ausländern ohne Aufenthaltstitel.
  • Beratung und Vertretung von Führungskräften im Zusammenhang von Ermittlungen wegen Betruges, Untreue und verwandter Straftatbestände.

Beamtenrecht und öffentlicher Dienst

  • Konkurrentenklagen
  • Abordnung, Versetzung und Umsetzung von Beamten
  • Beamtenrechtliche Disziplinarverfahren
  • Dienstliche Beurteilungen
  • Besoldungsrecht
  • Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Datenschutz

  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Über GTK Data GmbH fungieren wir für Unternehmen als EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO oder als externer Datenschutzbeauftragter. Bitte wenden Sie sich hierzu an mail@gtk-data.com.