Vermögensnachfolge

Im Bereich der Vermögensnachfolge beraten wir Unternehmen sowie Privatpersonen bei der steueroptimierten Gestaltung der Nachfolge bei Schenkungen als auch von Todes wegen. Unsere umfassende Beratung bei der Vermögensnachfolge erfasst sowohl erbrechtliche als auch erbschaft- und ertragsteuerrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Privat- oder Unternehmensvermögen.

Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Bewertung von Immobilien sowie der Überprüfung von Grundbesitzwertfeststellungsbescheiden. Soll der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 Bewertungsgesetz geführt werden, können wir auf ein Netzwerk von qualifizierten Sachverständigen zurückgreifen.

Kommt es zum Steuerstreit im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer oder im Rahmen des Feststellungsverfahren vertreten wir unsere Mandanten im Einspruchsverfahren als auch vor dem Finanzgericht sowie Bundesfinanzhof.

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Rechtsanwalt/ Steuerberater Prof. Dr. Manfred Klein, LL.M. (Tax)