Gesellschaftsrecht

 

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter bei allen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Fusionen und Joint Ventures. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Neugründungen, insbesondere bei der Rechtsformwahl und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie Satzungen.

Ferner beraten wir in Fällen von Geschäftsführerhaftungen, bei Gesellschafterstreitigkeiten gerichtlichlich als auch außergerichtlich sowie im Rahmen von Insolvenzen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise liegt auf der Gestaltung von geschlossenen Immobilienfonds und Publikumskommanditgesellschaften sowie der Beratung von Freiberuflern bei Zusammenschlüssen.

Ihr Ansprechpartner

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Arens

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Todtenhöfer