Steuerhinterziehung: Das Gericht muss die Besteuerungsgrundlagen selbst prüfen!

04.06.2024

Einleitung

In einem Fall hat das Landgericht Bochum (Urteil vom 1. Juni 2023, II-6 KLs 3/21) einen Mann wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen verurteilt. Dabei ging es um die Jahre 2013 bis 2015 und verschiedene Steuerarten wie Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die nachfolgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) brachte jedoch eine wichtige Erkenntnis: Das Gericht darf sich nicht einfach auf die Steuerbescheide der Finanzämter verlassen, sondern muss die steuerlichen Grundlagen selbst überprüfen (BGH vom   04.04.2024 - 1 StR 14/24).

Das Urteil des Landgerichts

Der Angeklagte wurde wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO)) verurteilt. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Die Revision des Angeklagten

Der Angeklagte legte Revision ein, das heißt, er ging gegen das Urteil vor. Dabei hatte er teilweise Erfolg. Der BGH stellte fest, dass das Landgericht bei der Verurteilung wegen Einkommensteuerhinterziehung für die Jahre 2013 und 2014 Fehler gemacht hatte. Warum? Das Landgericht hatte nicht alle steuerlich relevanten Fakten, die sogenannten Besteuerungsgrundlagen, vollständig geprüft und festgestellt.

Warum die Besteuerungsgrundlagen wichtig sind

Wenn jemand wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, muss das Gericht genau wissen, wie viel Steuern hinterzogen wurden. Dazu müssen alle wichtigen Informationen, wie Einkommen und abziehbare Werbungskosten, genau ermittelt werden. Einfach nur die Berechnungen des Finanzamtes vorzulesen, reicht nicht aus. 

Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht lediglich die falsch angegebenen Werbungskosten genannt und die Berechnungen der Finanzverwaltung vorgelesen. Das reicht nicht aus, um genau festzustellen, wie viel Steuern hinterzogen wurden. Ohne diese detaillierten Feststellungen kann das Revisionsgericht, das das Urteil überprüft, nicht feststellen, ob alles korrekt berechnet wurde.

Konsequenzen der unzureichenden Feststellungen

Weil das Landgericht die Besteuerungsgrundlagen nicht ausreichend festgestellt hatte, musste der BGH die Strafe teilweise aufheben. Das betrifft insbesondere die Strafen für die Einkommensteuerhinterziehung in den Jahren 2013 und 2014. Dies führte dazu, dass die gesamte Strafe neu bewertet werden muss.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Gerichte bei Steuerhinterziehungen alle relevanten Fakten genau prüfen und feststellen. Einfach nur die Berechnungen des Finanzamtes vorzulesen, reicht nicht aus. Gerichte müssen selbst aktiv werden und die steuerlichen Grundlagen detailliert ermitteln. Nur so können sie sicherstellen, dass die Verurteilungen korrekt und fair sind. 

 

Gerne beraten wir Sie zu diesem Rechtskreis.

Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)




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